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   OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23   

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https://dejure.org/2023,32517
OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23 (https://dejure.org/2023,32517)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2023 - 2 Ws 317/23 (https://dejure.org/2023,32517)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 (https://dejure.org/2023,32517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Unterbringung, Anwendbarkeit das neuen Rechts, Altfälle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 2 Abs. 6; StGB § 64; StGB § 67d; StGB § 67e
    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Fortdauer; Rückwirkungsverbot; Prüfung der Fortdauer einer vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Fortdauer; Rückwirkungsverbot; Prüfung der Fortdauer einer vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Fortdauer; Rückwirkungsverbot; Prüfung der Fortdauer einer vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterbringung: Neuregelung des § 64 StGB - Neufälle/Altfälle - Anwendbares Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2023 - 5 StR 246/23

    Revision gegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen nicht belegter

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23
    Nach dieser Vorschrift sind die Voraussetzungen der seit 1. Oktober 2023 geltenden Neufassung des § 64 StGB auch im Erkenntnisverfahren auf "Altfälle" anzuwenden ( BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23 -, juris; BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23 -, juris).
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 405/23

    Berücksichtigung der Tatausführung wegen der festgestellten erheblichen

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23
    Nach dieser Vorschrift sind die Voraussetzungen der seit 1. Oktober 2023 geltenden Neufassung des § 64 StGB auch im Erkenntnisverfahren auf "Altfälle" anzuwenden ( BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23 -, juris; BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23 -, juris).
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 3 Ws 99/19

    Prüfung der Fortdauer der Unterbringung bei laufender Überprüfungsfrist

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23
    Zwar hat die Strafvollstreckungskammer gem. § 67e Abs. 1 StGB von Amts wegen nicht nur ein Prüfungsrecht; vielmehr ist sie von Amts wegen verpflichtet, allen Anhaltspunkten nachzugehen, die darauf hinweisen, dass die Erledigung einer Maßregel angezeigt ist, was grundsätzlich auch der Fall sein kann, wenn sich der Prüfungsmaßstab für die Zulässigkeit der weiteren Unterbringung vor Ablauf der Prüfungsfristen des § 67e StGB ändert (OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2019 - III-3 Ws 99/19 -, juris; Peglau in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage 2022, § 67e, Rn. 12, Fischer, StGB 70. Auflage 2023, § 67e, Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle

    Auf die Vollstreckung einer vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist über § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB die Vorschrift des § 64 Satz 2 StGB in der seit dem 1. Oktober 2023 geltenden Fassung anzuwenden (Anschluss an OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -, juris).

    b) § 64 Satz 2 StGB n.F. findet - was die Strafvollstreckungskammer nicht beachtet hat - nach der Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB über § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB auch dann Anwendung, wenn - wie hier - über die Erledigung einer vor dem Inkrafttreten der Neuregelung angeordneten und in Rechtskraft erwachsenen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu entscheiden ist (OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -, juris; Senatsbeschluss vom 16. Januar 2024 - 1 Ws 308/23 - Niehaus in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 64 StGB, Stand: 28.11.2023, § 64 Rn. 3.1.).

  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26.07.2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 02.08.2023) mit Wirkung ab dem 01.10.2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 01.10.2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB die Neufassung des § 64 StGB i.d.F. vom 26.07.2023 anzuwenden (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2024 - 2 Ws 178/23 (S), juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2023 - 2 Ws 317/23, juris Ls., NStZ-RR 2024, 95; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 Ws 298/23, juris Ls.; ebenso Baur, NStZ 2024, 74, 77; BeckOK/Ziegler, Ed. 60, § 64 StGB Rn. 1; Peglau, jurisPR-StrafR 3/2024 Anm. 4; zweifelnd Pollähne, StV 2024, 63, 64).
  • OLG Celle, 09.02.2024 - 2 Ws 20/24

    Vorwegvollzug; Maßregel; Unterbringung; Entziehungsanstalt; Vollziehung;

    Auch ist die Strafvollstreckungskammer zutreffend davon ausgegangen, dass im Rahmen der Prüfung der Erledigung der Maßregel nach § 67d Abs. 5 StGB der § 64 StGB in der seit dem 01.Oktober 2023 geltenden Fassung zugrunde zu legen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20.11.2023, Az. 2 Ws 317/23 ).
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